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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.08.1989 - 3 L 21/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.08.1989 - 3 L 21/89 (https://dejure.org/1989,22276)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.08.1989 - 3 L 21/89 (https://dejure.org/1989,22276)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. August 1989 - 3 L 21/89 (https://dejure.org/1989,22276)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Lüneburg, 07.10.2022 - 3 A 53/21

    Abschussplan; Alterklassen; Ausführungsbestimmungen

    Da die absolute Höhe der Abschussfreigaben nicht in Streit steht, ergibt sich ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschussplanfestsetzungen nicht bereits aus dem Umstand, dass der Abschussplan eines jeden Jagdjahres auch für die absolute zahlenmäßige Abschussplanung der folgenden Jahre Bedeutung hat (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 10.8.1989 - 3 L 21/89 -, juris Rn. 36).

    Das Gericht kann die in den Vorschriften gebrauchten unbestimmten Rechtsbegriffe - gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen - daraufhin überprüfen, ob die Behörde den maßgeblichen Sachverhalt richtig gewertet hat, ob sie die verschiedenen Belange entsprechend der Zielvorgabe des Gesetzgebers zutreffend abgewogen hat und ob die Höhe des Abschusses sich noch in einem vertretbaren Zahlenrahmen befindet (Bay. VGH, B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601 -, juris Rn. 13; vgl. auch OVG Lüneburg, U. v. 10.8.1989 - 3 L 21/89 -, juris Rn. 40: Planungsentscheidung unter Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe).

  • VG Minden, 18.01.2013 - 8 K 1917/11

    Stadt Bielefeld muss über Abschuss der Muffelwildherde neu entscheiden

    So schon BGH, Urteil vom 09.12.1968 - III ZR 125/66 -, juris und Urteil vom 22.05.1984 - III ZR 18/83 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.08.1989 - 3 L 21/89 -, RdL 1990, S. 20; Drees/Thies/Müller-Schallenberg, Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Anmerkung I zu § 23 LJG m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2014 - 16 A 805/13

    Rechtmäßigkeit des von einer unteren Jagdbehörde festgesetzten Abschussplans für

    Dass der aktuelle Umfang des Wildbestands im jeweiligen Jagdrevier einer exakten Feststellung (wie etwa bei Tieren mit sehr großem Bewegungsradius) möglicherweise nur schwer zugänglich ist, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. August 1989- 3 L 21/89 -, juris Rn. 40, entbindet die untere Jagdbehörde nicht von ihrer Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt auch insofern - insbesondere bei Zweifeln an dem vom Jagdausübungsberechtigten angegebenen Wildbestand - angemessen zu ermitteln.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2020 - 10 ME 230/19

    Bestandsverringerung; Natura 2000-Gebiet; Naturschutzgebiet; Schwarzwild; ultima

    In gewissem Umfang sind Einwirkungen durch freilebendes Wild allerdings grundsätzlich allgemein hinzunehmen (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.08.1989 - 3 L 21/89 -, juris Rn. 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2019 - 16 A 447/13 -, juris Rn. 63 - 66; VG Minden, Urteil vom 18.01.2013 - 8 K 1917/11 -, juris Rn. 31; VG Osnabrück, Urteil vom 11.06.2004 - 2 A 16/98 -, juris Rn. 20), sofern eine § 1 Abs. 2 BJagdG möglichst weitgehend entsprechende Hege des Wildbestandes gewährleistet ist (BGH, Urteil vom 05.05.1988 - III ZR 116/87 -, juris Rn. 26).
  • VG Augsburg, 08.10.2014 - Au 4 K 14.811

    Festsetzung des Abschussplans für Rotwild; kein Anspruch auf Reduzierung der

    Da sich gerade Rotwild Zählungen teilweise erfolgreich entzieht, kann ergänzend - wie vom Beklagten vorgenommen - auf indirekte Methoden wie Rückrechnungen oder Rückschlüsse aus Forstschäden zurückgegriffen werden (OVG Nds, U.v. 10.8.1989 - 3 L 21/89 - NuR 1990, 280 = juris Rn. 40).
  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 1254/14

    Partei- und Vertretungsbefugnis im erstinstanzlichen Verwaltungsprozess;

    Dass der aktuelle Umfang des Wildbestandes im jeweiligen Jagdrevier einer exakten Feststellung (wie etwa bei Tieren mit sehr großem Bewegungsradius) möglicherweise nur schwer zugänglich ist,(Nds. OVG, Urteil vom 10.08.1989 - 3 L 21/89 -, juris Rn. 40) entbindet die Jagdbehörde nicht von ihrer Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt auch insofern - insbesondere bei Zweifeln an dem vom Jagdausübungsberechtigten angegebenen Wildbestand - angemessen zu ermitteln.(OVG NRW, Urteil vom 01.08.2014 - 16 A 805/13 -, juris Rn. 31).
  • VG Osnabrück, 11.06.2004 - 2 A 16/98

    Abschuss; Abschussplan; Gatterrevier; Hege; Hegeziel; Population; Rotwild;

    Es besteht insoweit kein Gleichgewicht von Hege und Forstwirtschaft, deren widerstreitende Belange gegeneinander abzuwägen wären, vielmehr genießt in dem Spannungsverhältnis Letztere grundsätzlichen Vorrang (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 10.08.1989 - 3 L 21/89 -, RdL 1990, S. 20).
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